Alle Einsatzkräfte legen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor und werden vor dem ersten Einsatz eingewiesen.
Wir arbeiten nach einem Schutzkonzept nach § 72a SGB VIII.
Betriebshaftpflichtversicherung – Nachweis auf Anfrage. Fällt jemand aus, organisieren wir Ersatz.
Unverbindlicher Austausch zu Ihren Anforderungen vor Ort.
Individueller Konzeptentwurf inklusive transparenter Kostenstruktur.
Reibungsloser Start und Einarbeitung im Schulalltag.
* RZS – Rheinisches Zentrum für Schulservice · Abrechnung gemäß § 28 SGB II (BuT).