Rechtsanspruch Ganztag: was seit August 2026 gilt, was auf Schule und Träger zukommt – und eine kostenlose Checkliste.
Beratung: wir begleiten Sie persönlich – Bedarf ermitteln, Konzept und Personalplanung, Finanzierung.
Rechtsanspruch OGS – Strategische Entwicklung zukunftssicherer Ganztagskonzepte unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben sowie der örtlichen Schulstrukturen.
Personal und Einsatzplanung – Effiziente Personaleinsatzplanung und verlässliche Entlastungsmodelle für Schulleitungen zur Sicherung des täglichen Ganztagsbetriebs im gesamten Schuljahr aller Kommunen.
Finanzierung – Beratung zu öffentlichen Fördermitteln, Kommunalfinanzierung sowie zur strukturellen Einführung neuer Bildungsangebote.
RZS übernimmt die Bedarfsfeststellung, Elterneinbindung und die komplette Abrechnung mit den Behörden.