Der Anspruch gilt. Die Lücken sind da.

Seit dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Jedes Jahr kommt ein Jahrgang dazu – ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er für die Klassen 1 bis 4. Es ist ein Anspruch der Familien, keine Pflicht für die Kinder.

Was bekomme ich wo?

Rechtsanspruch Ganztag: was seit August 2026 gilt, was auf Schule und Träger zukommt – und eine kostenlose Checkliste.
Beratung: wir begleiten Sie persönlich – Bedarf ermitteln, Konzept und Personalplanung, Finanzierung.

Wie wir unterstützen

Vier Bausteine

Bedarf ermitteln

Angebote aufbauen – Kurze Einordnung Ihres Bedarfs und Ihrer Ausgangslage – als Grundlage für nächste Schritte.

Personal sichern

Personal & Kursleitungen – Konzept und Zeitplan für Programme, Randzeiten und Vertretung – an Ihrem Standort.

Struktur klären

Kooperation – Kursleitungen und Vertretungspersonal, geprüft und einsatzbereit.

Was auf Sie zukommt

Stufenplan

1. Personal

Zu wenig Personal für zusätzliche Stunden

Klare Zuständigkeiten zwischen Schule, Träger und Anbieter.

2. Randzeiten

Randzeiten und Ferien

Konzept und Zeitplan für den stufenweisen Ausbau.

3. Vertretung

Keine belastbare Vertretung

Rechtlich saubere Kooperationsverträge und dokumentierte Qualitätsstandards.

4. Qualität

Angebote, die nur Zeit füllen

Verlässlicher Start mit fester Ansprechperson vor Ort.

Checkliste: Ist Ihre Schule vorbereitet?

Zwölf Fragen, zehn Minuten. Danach kennen Sie Ihre größten Lücken.

RZS übernimmt Bedarfsanalyse, Koordination und Personaleinsatz – abgestimmt mit Schule, Träger und Kommune.

Checkliste

Kurz beschreiben, wo Ihre Lücken liegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Rechtsanspruch Ganztag

Zwölf Fragen zeigen, wo Ihre Schule vorbereitet ist und wo noch Lücken liegen. Danach wissen Sie, wo Sie anfangen.

⚡ Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigung mit allen weiteren Details.

Häufige Fragen

Kurze Orientierung zu Ablauf, Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit mit RZS.

Antworten auf die typischen Fragen

Nach dem ersten Beratungsgespräch erstellen wir innerhalb von 48 Stunden ein passgenaues Konzept. Ein operativer Start an Ihrer Schule ist in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen realisierbar.

Alle Förderkräfte durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und werden durch regelmäßige Schulungen sowie Hospitationen kontinuierlich pädagogisch begleitet.

RZS übernimmt den kompletten Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand. Wir rechnen direkt mit den zuständigen Behörden und Schulträgern ab – Ihr Schulsekretariat wird vollständig entlastet.

Grundschulgebäude am Nachmittag mit beleuchteten Fenstern und leerem Schulhof.

Beratungsgespräch vereinbaren

Ein 20-minütiges Gespräch reicht, um Ihre Lücken einzuordnen und nächste Schritte zu benennen.